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Nürnberger Nachrichten: Wie sehr ein alltäglicher Prozess belasten kann

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von G.C.Renner am 19 Nov. 2005 21:31



Zitat aus NN-Online.de

Wie sehr ein alltäglicher Prozess belasten kann

Ehepaar gewann Klage gegen Wohnungsvermittler — doch der Mann beging vor dem Urteil Selbstmord

Zivilprozesse sind Alltag. Gestritten wird um alles, von der misslungenen Haarfärbung bis zum millionenteuren Pfusch am Bau. Dabei gerät es leicht in Vergessenheit, wie belastend Prozesse sein können. Ein Fall aus dem Nürnberger Land rüttelt auf.

NÜRNBERG — Die Nachricht vom Sieg lässt Andrea T. in bittere Tränen ausbrechen. „Ach Gott.“ Dann versagt der 55-Jährigen die Stimme. Ein gutes Jahr dauerte der Rechtsstreit um eine Wohnung in Wuppertal, die Andrea T. (Name geändert) und ihrem Mann 1996 als Steuersparmöglichkeit verkauft worden war. Und die sich als Eurograb entpuppte.

Gestern entschied das Nürnberger Landgericht: Der Verkäufer und sein Vermittler müssen die Wohnung zurücknehmen. Sie müssen den T.s die bereits bezahlten Kreditraten zurücküberweisen. Sie müssen sie außerdem von den Bankverbindlichkeiten freistellen. Das heißt: Alles muss so geregelt werden, als ob das Ehepaar aus dem Nürnberger Land die Wohnung nie gekauft hätte.

Warum Andrea T. vor Leid dennoch fast zusammenbricht: Ihr Mann erlebt den Sieg nicht mehr. Er hat Selbstmord begangen — nach dem letzten Verhandlungstag im Mai. Dem Tag, an dem der 62-Jährige als Zeuge berichten musste, wie ihm und seiner Frau damals die Wohnung angedreht worden war. Wie viel ihnen der Vermittler versprochen hatte. Und wie wenig davon eintraf.

Walter T. (Name geändert), der gerade eine schwere Krankheit überstanden hatte, war nicht gut gewesen bei der Zeugenaussage. Er wirkte unsicher. „Danach sagte er, es war, als ob er ein Brett vor dem Kopf gehabt hat,“ erzählt sein Anwalt Hans Besendorfer. „Als wir aus dem Gericht raus sind, ist mein Mann innerlich richtig zusammengebrochen,“ berichtet Andrea T. „Er hat gesagt, die sind doch viel gewiefter als wir. Gegen die haben wir keine Chance.“ Er solle doch erst einmal das Urteil abwarten, versuchte sie ihn zu beruhigen. „Aber er hat sich da richtig hineingesteigert.“

Steuern sparen

Die 55-Jährige fühlte sich ebenfalls unsicher im Gerichtssaal. „Wir sind eben einfache Leute.“ Und genau das war es auch gewesen, was die Wohnungsverkäufer 1996 ausgenutzt hatten. Am Anfang stand der Anruf einer netten Dame, die fragte, ob Familie T. nicht ein wenig Steuern sparen wolle. Das Ehepaar wiegelte ab, dennoch kam die Dame ins Haus. Später folgte ihr ein Berater mit Visitenkarte, die ihn, so das Landgerichts-Urteil, „als unabhängigen Berater“ erscheinen ließ.

Er schaffte es im Lauf der Zeit tatsächlich, das Misstrauen der T.s abzubauen. Das Ehepaar, das noch nie etwas mit Immobiliengeschäften zu tun gehabt hatte, kaufte für 90 000 Euro eine Wohnung in Wuppertal.

Die Versprechungen des Vermittlers: Pro Jahr werde diese Wohnung ihren Wert um vier Prozent steigern. Die T.s könnten sie dann verkaufen und so rund 20 000 Euro steuerfreien Gewinn machen. Bis dahin sei die Wohnung garantiert vermietet. Um den Verkauf bräuchten sich die T.s nicht kümmern. Das würde er für sie übernehmen.

Doch in Wahrheit war die Wohnanlage völlig heruntergekommen und hatte bauliche Mängel. Die Wohnung war nach den fünf Jahren quasi unverkäuflich. Sie war, so stellte ein Gutachter im Prozess fest, gerade einmal 45 000 Euro wert.

Im Prozess argumentierte der Vermittler, er habe dem Ehepaar keine falschen Versprechungen gemacht und es ausreichend über die Risiken beraten.

Außerdem seien vier Prozent Wertsteigerung nie zugesichert worden. Das sei nur ein Rechenbeispiel gewesen.

Das Urteil von Richter Michael Ackermann ist jedoch eindeutig: Der Vermittler hat gegen seine Pflichten verstoßen. „Er diente sich bereits während des ersten Besuchs als besonders sachkundiger und unabhängiger Berater an.“ Dann machte er Versprechungen „ins Blaue hinein“. Vier Prozent Wertsteigerung würden am derzeitigen Immobilienmarkt „gerade nicht“ erzielt. Eine anlegergerechte Beratung, so das Gericht, „hätte erfordert, dass man das Ehepaar auf die bestehende Unsicherheit hinweist“.

„Erhebliche Unsicherheiten“

Auch auf die Zeugenaussage von Walter T. und seiner Frau geht das Urteil ein. „Ihre Angaben waren zwar von erheblichen Unsicherheiten geprägt.“ Doch das, woran sie sich noch erinnerten, habe mit den schriftlichen Unterlagen übereingestimmt.

44 000 Euro bekommt Andrea T. jetzt — wenn das Urteil rechtskräftig wird — direkt zurück. Außerdem ist sie die Wohnung und den Kredit los. Das erleichtert ihr Leben, die Trauer über den Tod ihres Mannes lindert es nicht. „Ich habe meinen Mann immer als so stark erlebt“, sagt sie. „Ich habe immer gedacht, den kann nichts erschüttern. Ich habe ihn wohl doch nicht richtig gekannt.“

GUDRUN BAYER
16.6.2005 0:00 MEZ

Zitat Ende, O-Text auf:


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