Kampf gegen Immobilienbetrug und für Gerechtigkeit im Rechtsstaat Bundesrepublik
Nürnberger Nachrichten: Wie sehr ein alltäglicher Prozess belasten kann
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von
G.C.Renner
am 19 Nov. 2005 21:31
Zitat aus NN-Online.de
Wie sehr ein alltäglicher Prozess belasten kann
Ehepaar gewann Klage gegen Wohnungsvermittler — doch der Mann beging vor dem
Urteil Selbstmord
Zivilprozesse sind Alltag. Gestritten wird um alles, von der misslungenen
Haarfärbung bis zum millionenteuren Pfusch am Bau. Dabei gerät es leicht in
Vergessenheit, wie belastend Prozesse sein können. Ein Fall aus dem
Nürnberger Land rüttelt auf.
NÜRNBERG — Die Nachricht vom Sieg lässt Andrea T. in bittere Tränen
ausbrechen. „Ach Gott.“ Dann versagt der 55-Jährigen die Stimme. Ein gutes
Jahr dauerte der Rechtsstreit um eine Wohnung in Wuppertal, die Andrea T.
(Name geändert) und ihrem Mann 1996 als Steuersparmöglichkeit verkauft
worden war. Und die sich als Eurograb entpuppte.
Gestern entschied das Nürnberger Landgericht: Der Verkäufer und sein
Vermittler müssen die Wohnung zurücknehmen. Sie müssen den T.s die bereits
bezahlten Kreditraten zurücküberweisen. Sie müssen sie außerdem von den
Bankverbindlichkeiten freistellen. Das heißt: Alles muss so geregelt werden,
als ob das Ehepaar aus dem Nürnberger Land die Wohnung nie gekauft hätte.
Warum Andrea T. vor Leid dennoch fast zusammenbricht: Ihr Mann erlebt den
Sieg nicht mehr. Er hat Selbstmord begangen — nach dem letzten
Verhandlungstag im Mai. Dem Tag, an dem der 62-Jährige als Zeuge berichten
musste, wie ihm und seiner Frau damals die Wohnung angedreht worden war. Wie
viel ihnen der Vermittler versprochen hatte. Und wie wenig davon eintraf.
Walter T. (Name geändert), der gerade eine schwere Krankheit überstanden
hatte, war nicht gut gewesen bei der Zeugenaussage. Er wirkte unsicher.
„Danach sagte er, es war, als ob er ein Brett vor dem Kopf gehabt hat,“
erzählt sein Anwalt Hans Besendorfer. „Als wir aus dem Gericht raus sind,
ist mein Mann innerlich richtig zusammengebrochen,“ berichtet Andrea T. „Er
hat gesagt, die sind doch viel gewiefter als wir. Gegen die haben wir keine
Chance.“ Er solle doch erst einmal das Urteil abwarten, versuchte sie ihn zu
beruhigen. „Aber er hat sich da richtig hineingesteigert.“
Steuern sparen
Die 55-Jährige fühlte sich ebenfalls unsicher im Gerichtssaal. „Wir sind
eben einfache Leute.“ Und genau das war es auch gewesen, was die
Wohnungsverkäufer 1996 ausgenutzt hatten. Am Anfang stand der Anruf einer
netten Dame, die fragte, ob Familie T. nicht ein wenig Steuern sparen wolle.
Das Ehepaar wiegelte ab, dennoch kam die Dame ins Haus. Später folgte ihr
ein Berater mit Visitenkarte, die ihn, so das Landgerichts-Urteil, „als
unabhängigen Berater“ erscheinen ließ.
Er schaffte es im Lauf der Zeit tatsächlich, das Misstrauen der T.s
abzubauen. Das Ehepaar, das noch nie etwas mit Immobiliengeschäften zu tun
gehabt hatte, kaufte für 90 000 Euro eine Wohnung in Wuppertal.
Die Versprechungen des Vermittlers: Pro Jahr werde diese Wohnung ihren Wert
um vier Prozent steigern. Die T.s könnten sie dann verkaufen und so rund 20
000 Euro steuerfreien Gewinn machen. Bis dahin sei die Wohnung garantiert
vermietet. Um den Verkauf bräuchten sich die T.s nicht kümmern. Das würde er
für sie übernehmen.
Doch in Wahrheit war die Wohnanlage völlig heruntergekommen und hatte
bauliche Mängel. Die Wohnung war nach den fünf Jahren quasi unverkäuflich.
Sie war, so stellte ein Gutachter im Prozess fest, gerade einmal 45 000 Euro
wert.
Im Prozess argumentierte der Vermittler, er habe dem Ehepaar keine falschen
Versprechungen gemacht und es ausreichend über die Risiken beraten.
Außerdem seien vier Prozent Wertsteigerung nie zugesichert worden. Das sei
nur ein Rechenbeispiel gewesen.
Das Urteil von Richter Michael Ackermann ist jedoch eindeutig: Der
Vermittler hat gegen seine Pflichten verstoßen. „Er diente sich bereits
während des ersten Besuchs als besonders sachkundiger und unabhängiger
Berater an.“ Dann machte er Versprechungen „ins Blaue hinein“. Vier Prozent
Wertsteigerung würden am derzeitigen Immobilienmarkt „gerade nicht“ erzielt.
Eine anlegergerechte Beratung, so das Gericht, „hätte erfordert, dass man
das Ehepaar auf die bestehende Unsicherheit hinweist“.
„Erhebliche Unsicherheiten“
Auch auf die Zeugenaussage von Walter T. und seiner Frau geht das Urteil
ein. „Ihre Angaben waren zwar von erheblichen Unsicherheiten geprägt.“ Doch
das, woran sie sich noch erinnerten, habe mit den schriftlichen Unterlagen
übereingestimmt.
44 000 Euro bekommt Andrea T. jetzt — wenn das Urteil rechtskräftig wird —
direkt zurück. Außerdem ist sie die Wohnung und den Kredit los. Das
erleichtert ihr Leben, die Trauer über den Tod ihres Mannes lindert es
nicht. „Ich habe meinen Mann immer als so stark erlebt“, sagt sie. „Ich habe
immer gedacht, den kann nichts erschüttern. Ich habe ihn wohl doch nicht
richtig gekannt.“
GUDRUN BAYER
16.6.2005 0:00 MEZ
Zitat Ende, O-Text auf: